Prüfung Russisch als Fremdsprache von Spachenakademie Berlin
Russian as a Foreign Language Exam from Spachenakademie Berlin
Экзамен по русскому языку как иностранному от Spachenakademie Berlin
PrüfungsordnungInhalt
§ 1 Zweck und Aufbau der Prüfung
§ 2 Durchführung
§ 3 Voraussetzung
§ 4 Anmeldung
§ 5 Ergebnis
§ 6 Zeugnis
§ 7 Wiederholung
§ 8 Hilfsmittel
§ 9 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 10 Reklamation von Prüfungsergebnissen
§ 11 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
§ 12 Inkrafttreten
§ 1 Zweck und Aufbau der Prüfung
(1) Die Prüfung Russisch als Fremdsprache wurde in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entwickelt. Zweck der Prüfung ist das Sprachniveau der Geprüften festzustellen bzw. zu bestätigen.
(2) Die Prüfung Russisch als Fremdsprache misst folgende Fertigkeiten: 1) Mündlicher Ausdruck, 2) Schriftlicher Ausdruck, 3) Leseverstehen, 4) Hörverstehen. Maximal können 120 Punkte erreicht werden, 30 Punkte für jeden Prüfungsteil. Alle Teile der Prüfung haben dieselbe Gewichtung und sind an einem Prüfungstermin abzulegen.
(3) Die Prüfungsergebnisse entsprechen folgenden Niveaus:
120-110 Punkte: C2 – Kompetente Sprachverwendung: Exzellente Kenntnisse –
Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
109-85 Punkte: C1 – Kompetente Sprachverwendung: Fortgeschrittene Kenntnisse –
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
84-65 Punkte: B2 – Selbstständige Sprachverwendung: Gute Mittelstufe –
Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
64-45 Punkte: B1 – Selbstständige Sprachverwendung: Mittestufe –
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
44-30 Punkte: A2 – Elementare Sprachverwendung: Grundlegende Kenntnisse –
Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
29-20 Punkte: A1 – Elementare Sprachverwendung: Anfänger –
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, welche Leute sie kennen oder welche Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
19-0 Punkte: nicht bestanden
(4) Die Prüfung dauert max. 4 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten); 45 Minuten pro Prüfungsteil.
§ 2 Durchführung
(1) Prüfungsort: Eisenacherstr. 106, 10781 Berlin, Deutschland oder online
(2) Vor jeder Prüfung gibt es eine Ausweispflicht. Ohne Ausweis kann die Prüfung nicht abgelegt werden. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 3 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Russisch als Fremdsprache ist die Entrichtung eines Prüfungsentgelts. Die Höhe des Prüfungsentgelts wird von Sprachenakademie Berlin festgelegt.
§ 4 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich vor Ort in Eisenacherstr. 106, 10781 Berlin oder online unter: https://www.sprachenakademie-berlin.de/anmeldung-pruumlfung-russisch-als-fremdsprache.html
(2) Der Prüfungstermin wird nach schriftlicher Vereinbarung mit Sprachenakademie Berlin festgesetzt. Der Termin ist verbindlich.
§ 5 Ergebnis
Das Prüfungsergebnis ist die Feststellung der in den Teilprüfungen jeweils erreichten Punkte. In jedem Teil müssen min. 5 Punkte erreicht werden. Sollten in einem Teil weniger als 5 Punkte erreicht werden, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Gesamtpunktzahl bestimmt das Sprachniveau (vgl. §1 Abs. 3).
§ 6 Zeugnis
(1) Über die abgelegte Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis kann auf Russisch, Deutsch oder Englisch ausgestellt werden. Das Zeugnis wird nur in einer Sprache ausgestellt. Die Ausfertigung von Zeugnissen in einer anderen Sprache oder Zweitausfertigung werden nur gegen ein festgelegtes Entgelt ausgestellt.
(2) Das Zeugnis wird per Post zugeschickt oder kann vor Ort abgeholt werden.
§ 7 Wiederholung
Der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
§ 8 Hilfsmittel
Keine Hilfsmittel sind zugelassen. Alle Prüfungsunterlagen werden den Prüfungsteilnehmern von Sprachenakademie Berlin zur Verfügung gestellt.
§ 9 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Tritt ein zur Prüfung angemeldeter Kandidat / eine angemeldete Kandidatin 5 Wochen vor dem vereinbaren Prüfungstermin zurück, wird kein Prüfungsentgelt erhoben. Sofern eine Rücküberweisung des bereits bezahlten Prüfungsentgelts notwendig ist, kann eine Verwaltungspauschale erhoben werden.
(2) Erfolgt der Rücktritt eines Kandidaten / einer Kandidatin 4 Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin oder nimmt er oder sie aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teil, wird das Prüfungsentgelt nicht erstattet.
(3) Wird versucht, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung von Hilfsmitteln zu beeinflussen, wird der Kandidat / die Kandidatin von der Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet.
(4) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, wird von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet.
§ 10 Reklamation von Prüfungsergebnissen
Der Kandidat / Die Kandidatin kann innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse schriftlich bei Sprachenakademie beantragen, dass die Auswertung überprüft wird.
§ 11 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Prüfungsunterlagen werden von Sprachenakademie zwei Jahre lang archiviert.
§ 12 Inkrafttreten
Die Prüfungsordnung trat am 01.01.2014 in Kraft. Letzte Änderung trat am 03.04.2021 in Kraft.
§ 1 Zweck und Aufbau der Prüfung
§ 2 Durchführung
§ 3 Voraussetzung
§ 4 Anmeldung
§ 5 Ergebnis
§ 6 Zeugnis
§ 7 Wiederholung
§ 8 Hilfsmittel
§ 9 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 10 Reklamation von Prüfungsergebnissen
§ 11 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
§ 12 Inkrafttreten
§ 1 Zweck und Aufbau der Prüfung
(1) Die Prüfung Russisch als Fremdsprache wurde in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entwickelt. Zweck der Prüfung ist das Sprachniveau der Geprüften festzustellen bzw. zu bestätigen.
(2) Die Prüfung Russisch als Fremdsprache misst folgende Fertigkeiten: 1) Mündlicher Ausdruck, 2) Schriftlicher Ausdruck, 3) Leseverstehen, 4) Hörverstehen. Maximal können 120 Punkte erreicht werden, 30 Punkte für jeden Prüfungsteil. Alle Teile der Prüfung haben dieselbe Gewichtung und sind an einem Prüfungstermin abzulegen.
(3) Die Prüfungsergebnisse entsprechen folgenden Niveaus:
120-110 Punkte: C2 – Kompetente Sprachverwendung: Exzellente Kenntnisse –
Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
109-85 Punkte: C1 – Kompetente Sprachverwendung: Fortgeschrittene Kenntnisse –
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
84-65 Punkte: B2 – Selbstständige Sprachverwendung: Gute Mittelstufe –
Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
64-45 Punkte: B1 – Selbstständige Sprachverwendung: Mittestufe –
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
44-30 Punkte: A2 – Elementare Sprachverwendung: Grundlegende Kenntnisse –
Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
29-20 Punkte: A1 – Elementare Sprachverwendung: Anfänger –
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, welche Leute sie kennen oder welche Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
19-0 Punkte: nicht bestanden
(4) Die Prüfung dauert max. 4 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten); 45 Minuten pro Prüfungsteil.
§ 2 Durchführung
(1) Prüfungsort: Eisenacherstr. 106, 10781 Berlin, Deutschland oder online
(2) Vor jeder Prüfung gibt es eine Ausweispflicht. Ohne Ausweis kann die Prüfung nicht abgelegt werden. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 3 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Russisch als Fremdsprache ist die Entrichtung eines Prüfungsentgelts. Die Höhe des Prüfungsentgelts wird von Sprachenakademie Berlin festgelegt.
§ 4 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich vor Ort in Eisenacherstr. 106, 10781 Berlin oder online unter: https://www.sprachenakademie-berlin.de/anmeldung-pruumlfung-russisch-als-fremdsprache.html
(2) Der Prüfungstermin wird nach schriftlicher Vereinbarung mit Sprachenakademie Berlin festgesetzt. Der Termin ist verbindlich.
§ 5 Ergebnis
Das Prüfungsergebnis ist die Feststellung der in den Teilprüfungen jeweils erreichten Punkte. In jedem Teil müssen min. 5 Punkte erreicht werden. Sollten in einem Teil weniger als 5 Punkte erreicht werden, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Gesamtpunktzahl bestimmt das Sprachniveau (vgl. §1 Abs. 3).
§ 6 Zeugnis
(1) Über die abgelegte Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis kann auf Russisch, Deutsch oder Englisch ausgestellt werden. Das Zeugnis wird nur in einer Sprache ausgestellt. Die Ausfertigung von Zeugnissen in einer anderen Sprache oder Zweitausfertigung werden nur gegen ein festgelegtes Entgelt ausgestellt.
(2) Das Zeugnis wird per Post zugeschickt oder kann vor Ort abgeholt werden.
§ 7 Wiederholung
Der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
§ 8 Hilfsmittel
Keine Hilfsmittel sind zugelassen. Alle Prüfungsunterlagen werden den Prüfungsteilnehmern von Sprachenakademie Berlin zur Verfügung gestellt.
§ 9 Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Tritt ein zur Prüfung angemeldeter Kandidat / eine angemeldete Kandidatin 5 Wochen vor dem vereinbaren Prüfungstermin zurück, wird kein Prüfungsentgelt erhoben. Sofern eine Rücküberweisung des bereits bezahlten Prüfungsentgelts notwendig ist, kann eine Verwaltungspauschale erhoben werden.
(2) Erfolgt der Rücktritt eines Kandidaten / einer Kandidatin 4 Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin oder nimmt er oder sie aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teil, wird das Prüfungsentgelt nicht erstattet.
(3) Wird versucht, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung von Hilfsmitteln zu beeinflussen, wird der Kandidat / die Kandidatin von der Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet.
(4) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, wird von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet.
§ 10 Reklamation von Prüfungsergebnissen
Der Kandidat / Die Kandidatin kann innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse schriftlich bei Sprachenakademie beantragen, dass die Auswertung überprüft wird.
§ 11 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Prüfungsunterlagen werden von Sprachenakademie zwei Jahre lang archiviert.
§ 12 Inkrafttreten
Die Prüfungsordnung trat am 01.01.2014 in Kraft. Letzte Änderung trat am 03.04.2021 in Kraft.